Vor einem Privatkonkurs sollte der Schuldner versuchen, mit seinen Gläubigern eine sog. „Einvernehmliche private Schuldenbereinigung“ zu erzielen:
Informationen zum Privat-Konkurs in der Schweiz
Vor einem Privatkonkurs sollte der Schuldner versuchen, mit seinen Gläubigern eine sog. „Einvernehmliche private Schuldenbereinigung“ zu erzielen: