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Privat-Konkurs

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Geplantes Vorgehen erforderlich

Rechtsgebiet:
Privat-Konkurs
Stichworte:
Privat-Konkurs, Privatkonkurs
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zur Vermeidung irrtümlicher Annahmen über die (beschränkte) Rechtswohltat des Privatkonkurses sollte die Insolvenzerklärung nicht ohne vorgängige Analyse von Vor- und Nachteile sowie vorgängige Planung des Neuanfangs abgegeben werden.

In der Schuldenberatungspraxis wird davon ausgegangen, dass ein Privatkonkurs nur

  • sinnmachend ist, wenn
    • sich die Verschuldungsspirale nach dem Privatkonkurs nicht weiterdreht
    • Aussicht auf Rückkauf der Verlustscheine binnen 3 Jahren besteht
  • planbar ist
    • auf max. 3 Jahre

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