Wie beim allgemeinen Konkurs ist die Verfahrensdurchführung abhängig
- vom Vorhandensein von genügend liquider Mittel
- von der Leistung eines Kostenvorschusses.
Vgl. hiezu SchKG 231.
Informationen zum Privat-Konkurs in der Schweiz
Wie beim allgemeinen Konkurs ist die Verfahrensdurchführung abhängig
Vgl. hiezu SchKG 231.