Religions- und Kultusgegenstände sind:
- die Bibel
- ein Kreuz
- Jesusfiguren
- Kruzifixe
- Ikonen
Der Schuldner kann die Kompetenzqualität an solchen Büchern und Kultusgegenständen nur beanspruchen, wenn er sie für die Ausübung seines Glaubensbekenntnisses auch nutzt.