Kompetenzgut-Surrogate sind Kompetenzgegenstände, die aus Verkaufserlösen vorhergehender Kompetenzobjekte neu gekauft wurden. Sie sind wiederum unpfändbar.
Austausch von teuren Kompetenzgegenständen gegen billigere durch das Konkursamt
- Ein solcher Austausch ist grundsätzlich zulässig (zB wertvoller Antikschrank gegen IKEA-Schrank).
- Bedingung ist nur, dass die Kompetenznutzung immer gewährleistet ist:
- Der IKEA-Schrank beispielsweise muss für’s Umräumen bereits sein und darf somit nicht erst aus dem Erlös des teueren Antikschranks gekauft werden.