Der Kollokationsplan, falls eine Immobilie zu den Aktiven zählt, verbunden mit einem Bestandteil bildenden Lastenverzeichnis, legt die Rangordnung der Gläubiger für die Reihenfolge ihrer Befriedigung im Sinne von SchKG 219 wie folgt fest:
Versicherte Forderungen
- Grundpfandversicherte
- Faustpfandversicherte
Unversicherte Forderungen
- Konkursklasse
- Konkursklasse
- Konkursklasse
ev. Pfandausfall p.m.
ev. Lastenverzeichnis
Weiterführende Informationen
- Kollokationsplan | kollokationsplan.ch