Bei der Einzelfirma ist der Inhaber (auch: Einzelunternehmer, Einzelfirmist) als natürliche Person gleichzeitig Rechtsträger für
- sein Geschäftsvermögen und
- sein Privatvermögen.
Der Einzelunternehmer gelangt, auch wenn er nur Geschäftsschulden hat, mit seinem ganzen, geschäftlichen und privaten Vermögen in den Konkurs!
Deshalb stellen sich die Fragen: