Checkliste „Keypoints“
Der Privatkonkurs
- ist keine Sanierung
- nutzt nichts bei zu tiefem Einkommen
- macht einen Schnitt zum bisherigen Wirtschaften
- berücksichtigt Schulden, auch Steuerschulden, bis zum Datum der Konkurseröffnung (als Stichtag)
- Privatkonkurs wird nur eröffnet, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Keine Aussicht auf einvernehmliche private Schuldenbereinigung (SchKG 333)
- Kostenvorschuss für Gericht und ggf. Konkursverfahren ist bezahlt
- Ev. Leistung durch Dritten, wenn nicht ausreichend Mittel vorhanden
- Ein allfälliger Ueberschuss des Kostenvorschusses wird dem Dritten ausbezahlt, bevor eine Dividende an die Gläubiger ausbezahlt wird (Vorrang).
- Es darf kein Verfahren betreffend „neues Vermögen“ laufen (SchKG 265b)
- Die Insolvenzerklärung darf nicht rechtsmissbräuchlich sein.
- Ausser ausgewiesene Forderungen bei der Einvernahme zur Forderungserwahrung bestreiten.