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Privat-Konkurs

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Nichteintritt und Folgen

Rechtsgebiet:
Privat-Konkurs
Stichworte:
Privat-Konkurs, Privatkonkurs
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Tritt die Konkursverwaltung nicht in die vorbestandenen Verträge ein, so kann die Gegenpartei den Erfüllungsanspruch in eine Geldforderung umwandeln und im Konkurs als Konkursforderung zur Kollokation anmelden.

Voraussetzung

Nichteintritt der Konkursverwaltung in den vorbestandenen Vertrag (SchKG 211 Abs. 2).

Für die Ablösung eines infolge Nichteintritts der Konkursverwaltung liquidierten Vertrages (zB Leasingvertrag für Pw) kann der Konkursit mit der Gegenpartei Kontakt aufnehmen und versuchen, durch Abschluss eines neuen (Leasing-)Vertrages das Objekt weiternutzen zu können. Es ist davon auszugehen, dass die Gegenpartei die Wiederherstellung der Sicherheiten oder weitere Garantien verlangen wird.

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